Aktuelles

Biberdamm nach Errichtung im März 2010

 

 

 

 



•    Gerichtsentscheid ehem. Biberdamm Bruckmairstrasse

•    Kleinstrukturierung

•    Wasserrahmenrichtlinie

•    Gewässerentwicklungsplan Gemeinde Ismaning

•    Flora-Fauna-Habitat (FFH)

•    Rückblick 1200-Jahrfeier Ismaning

•    Künstlicher Damm darf wieder errichtet werden!


Nach dem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichts vom November 2009 darf der künstliche Damm im Bereich der Bruckmairstraße wieder errichtet werden. Damit werden ca. 50 ha landwirtschaftlicher Fläche direkt überschwemmt bzw. vernässt und 50 ha im Nord / östlichen Teil des Damms indirekt vernässt. Weitere Entwicklungen bzw. Gegenmaßnahmen in der Generalversammlung.
Wasserlauf im natürlichen Zustand Februar 2009

Wasserlauf im natülichen Zustand



Wasserlauf 24 Stunden nach dem Einbau des künstlichen Damms im März 2009

Wasserlauf 24 Stunden nach dem Einbau des künstlichen Dammes


•    Bleiben wir „Kleinstrukturiert“?

Nach Aussagen der zuständigen Behörden steht die Berechnungsweise, ob kleinstrukturiert oder nicht, derzeit in der politischen Diskussion. Sollte Ismaning die Einstufung „Kleinstrukturiert“ verlieren werden im Extremfall landwirtschaftliche Flächen, welche schmäler als 40 Meter sind, nicht mehr für einige Kulturen nutzbar. Weitere Details in der Generalversammlung.

•    Was bringt uns die Wasserrahmenrichtlinie?

Laut Aussage des Wasserwirtschaftsamts München werden im Bereich Ismaning für Gewässer zweiter Ordnung ( Goldach ) im Jahre 2010 derzeit keine Maßnahmen umgesetzt. Für Gewässer dritter Ordnung
( Nudelgraben / Schörgenbach ) ist die Gemeinde Ismaning zuständig , dort könnte die Gemeindeverwaltung den im Frühjahr 2009 beschlossenen Gewässerentwicklungsplan eventuell umsetzen.

Wird das Wasserschutzgesetz des Bundes auch von Bayern übernommen? Dann müsste die Landwirtschaft in Kürze von allen Gewässern 5 Meter Mindestabstand einhalten. Alle anderen Bundesländer außer Bayern haben dieses Gesetz bereits bis Februar 2010 übernommen.


•    Gewässerentwicklungsplan der Gemeinde Ismaning

Seit Frühjahr 2009 ist der Gewässerentwicklungsplan
der Gemeinde Ismaning durch den Gemeinderat genehmigt. Dieser beinhaltet
den Seebach – Gleissenbach – Kernbach – Schörgenbach und den Nudelgraben!
In der ersten Stufe wird der Plan im Ortsbereich (Gleissenbach) sowie im
südlichen Bereich des Seebachs bis zum Kanal umgesetzt. Weiteres in der
Generalversammlung.



•    FFH

Unser FFH-Gebiet in Ismaning wurde, und das konnten wir nur aus Zufall
erfahren, bereits Anfang 2008 aus Brüssel bestätigt und somit festgeschrieben.
Laut Auskunft der Regierung Oberbayern hat unser Gebiet „höchste Priorität“. Die
Umsetzungsmaßnahmen werden in den nächsten 2-4 Jahren beginnen.
Betroffene Bereiche: Nudelgraben – Schörgenbach – Karlshofbach und
großräumig das Gebiet Golddachhof und Oberföhringermoos .



6.  Der Landschaftsverein bei der 1200 Jahr Feier

Mit 15 Personen und einem Pferdefuhrwerk beteiligte sich unser Verein.
Dargestellt wurde die Fahrt zur Weltausstellung im Jahr 1900 nach Paris bei der
die 1.Bayerische Krautverwertungs - Genossenschaft die Goldmedaille für
das Ismaninger Sauerkraut in Empfang genommen hat.



Festumzug


Festumzug



Festumzug


Urkunde zur Weltausstellung Paris







 
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